Bürger Infos > Atemschutz bei der FF Au i. d. Hallertau


Durch den Einsatz von Chemikalien in fast allen im Haushalt vorkommenden Materialien (z. B. Gardinen, Teppichboden, Möbel usw.) entstehen bereits bei kleinen Bränden giftige Rauchgase. Diese Rauchgase enthalten beispielsweise Blausäure oder auch Dioxine, die als Atemgifte sehr gefährlich sind. Um unsere Kameraden vor diesen Atemgiften zu schützen, muss bei nahezu jedem Brand umluftunabhängiger Atemschutz getragen werden.
Da an die Atemschutzgeräteträger hohe psychische als auch physische Anforderungen gestellt werden, muss jeder Atemschutzgeräteträger alle drei Jahre zur ärztlichen Untersuchung in Fachkreisen auch G26 genannt. Bei dieser Untersuchung wird die körperliche Leistungsfähigkeit der Feuerwehrmänner und -Frauen überprüft und bescheinigt.


Fachliche und Körperliche Vorrausetzung eines Atemschutzgeräteträgers:

  • Mindestalter 18 Jahre
  • Absolvierter Truppmannlehrgang Teil 1
  • Gültiger Nachweis der bestandenen arbeitsmedizinischen Vorsorgeuntersuchung nach dem Grundsatz G26 Gruppe 3 (Gerätegruppe 3: Gerätegewicht über 5 kg, erhöhte Ausatemwiederstände)
  • Jährliche Leistungsüberprüfung in der kreiseigenen Atemschutzübungsstrecke in Zolling
  • Zum Zeitpunkt des Einsatzes gesund und körperlich fit
  • Feuerwehrangehörige, die im Bereich der Dichtlinien der Atemschutzmaske einen Bart oder Koteletten tragen, sind als Träger von Atemschutzgeräten ungeeignet, auch Narben und Hautkrankheiten können den Dichtsitz der Maske negativ beeinflussen
  • Sofern eine ausreichende Sehschärfe nur mit getragener Brille erreicht wird, muss auch beim Einsatz unter Atemschutz eine zugelassene Maskenbrille mit den erforderlichen Korrekturwerten getragen werden
  • Keine Beeinträchtigung durch Alkohol, Drogen oder Medikamente