Bürger Infos > Sondersignal

...was Sie darüber wissen müssen



Mit den ersten Fahrzeugen bei der Feuerwehr, ganz gleich ob Handkarren oder Pferdefuhrwerke, kamen auch die ersten "Sondersignale". Laute Rufe, Glöckchen oder Mundtröten machten jedem klar: "Platz machen, die Feuerwehr kommt!" An diesem Prinzip hat sich nur die Technik geändert. Ansonsten gilt auch heute: Fahrzeugen, die mit Blaulicht und Martinhorn unterwegs sind, ist sofort freie Bahn zu schaffen und Vorrang zu gewähren. Doch jeder Bürger und Verkehrsteilnehmer sollte noch mehr über Sondersignal wissen...

Nicht selten ergeben sich bei Einsatzfahrten mit Sondersignal Gefahrensituationen mit anderen Verkehrsteilnehmern. Das Risiko, in einen Verkehrsunfall mit Personenschaden verwickelt zu werden, ist bei Einsatzfahrten mit Nutzung der Sondersignale viermal so hoch wie bei "normalen" Fahrten. 17-fach erhöht ist das Risiko, in einen Unfall mit größeren Sachschäden verwickelt zu werden. Neben Personen- und Sachschäden ist eine Folge dieser Unfälle, dass Hilfe, die durch Einsatzkräfte an anderer Stelle geleistet werden sollte, zu spät kommt.
Viele Autofahrer verhalten sich falsch, wenn im Rückspiegel plötzlich Blaulichter auftauchen. Die häufigste Fehlreaktion: das unvermittelte Abbremsen mitten auf der Fahrbahn. Damit riskieren Sie nicht nur einen Auffahrunfall mit anderen Fahrzeugen, sondern erreichen auch das Gegenteil vom Gewünschten: Sie behindern das Einsatzfahrzeug. Ebenso falsch ist: Unüberlegt rechts ranfahren, womöglich in eine Seitenstraße. Denn woher wissen Sie, ob das Einsatzfahrzeug nicht genau hier abbiegen muss?
Lesen Sie sich doch bitte die folgenden Punkte durch und denken Sie das nächste Mal daran, wenn ein Einsatzfahrzeug mit Blaulicht und Martinshorn ihren Weg kreuzt. Irgendwann warten Sie vielleicht mal ungeduldig auf seine Ankunft...
  • Vor der Reaktion kommt das Erkennen: Also bitte das Autoradio auf einer Lautstärke belassen, die es Ihnen als Fahrer ermöglicht, das Martinshorn zu hören.
  • Versuchen Sie das Einsatzfahrzeug zu orten, fahren sie auch bei grüner Ampel nicht einfach in die Kreuzung ein. Auch bei Einsatzfahrten zeigt der Fahrer des Einsatzfahrzeuges durch den Blinker seine Fahrtrichtung an. Bitte achten sie darauf und stimmen sie ihr "Ausweichmanöver" damit ab.
  • Setzen Sie den rechten Blinker, damit signalisieren Sie dem Fahrer des Einsatzfahrzeuges, dass Sie ihn gesehen haben.
  • Verringern Sie ihre Geschwindigkeit oder bleiben Sie besser ganz stehen, damit der Fahrer des Einsatzfahrzeuges mit möglichst wenig "Variablen" (veränderlichen Größen) zu tun hat.
  • Aufmerksam bleiben, auch wenn schon Einsatzfahrzeuge vorbeigefahren sind. Oftmals folgen weitere Fahrzeuge.
  • Denken sie daran, dass das Einsatzfahrzeug meistens größer und schwerer als ihr PKW ist, und deswegen auch nicht an allen Stellen gefahrlos überholen kann, weil die Beschleunigung einfach geringer als bei PKW´s ist. Deshalb treten sie nicht sofort voll auf die Bremse, sondern schauen sie erst einmal, ob das Einsatzfahrzeug sie momentan überhaupt gefahrlos überholen kann. Vor Bergkuppen, nicht einsehbaren Kurven, in Kreisverkehren, Tunneln oder an Verkehrsinseln ist dies meist nicht möglich, fahren sie solange normal weiter, bis sich die Verkehrssituation wieder entschärft hat und lassen sie dann das Einsatzfahrzeug vorbei. Zeigt die Ampel grün für Sie und kommt das Einsatzfahrzeug von hinten, dann fahren Sie los und schaffen so frei Bahn, um dann an der nächsten günstigen Stelle das Fahrzeug vorbei zu lassen. Kommt es als Querverkehr, dann müssen Sie natürlich warten!
  • Zeigt die Ampel rot für Sie und kommt das Einsatzfahrzeug von hinten, dann fahren Sie vorsichtig über die Haltelinie an den rechten Fahrbahnrand, meistens stehen Sie dann noch nicht einmal direkt in der Kreuzung. Sollte ein "Blitzer" an der Kreuzung auslösen, merken Sie sich bitte die Art des Einsatzfahrzeuges (Rettungswagen, Feuerwehr, Polizei...), zusammen mit Ort und Zeit des "Fotos" kann dann das Fahrzeug ermittelt werden, dann droht Ihnen auch keine Strafe.
  • Bilden Sie auf mehrspurigen Straßen und Autobahnen eine Rettungsgasse, und zwar auf zweispurigen Straßen zwischen der linken und der rechten Spur und auf dreispurigen Straßen zwischen der linken und der mittleren Spur. Halten Sie diese Gasse auch weiterhin offen, denn meistens folgen noch weitere Einsatzwagen. Bitte bedenken Sie außerdem: Abschleppwagen haben zwar keine Sonder- und Wegerechte, aber der Stau wird sich erst dann auflösen, wenn die Straße von den Unfallfahrzeugen geräumt wurde. Also winken Sie die netten Herren vom Abschleppdienst doch auch durch...
  • Seien Sie ein wenig nachsichtig mit uns, wenn wir auf Ihrem Privatparkplatz oder in Ihrer Einfahrt stehen sollten. Aber wir tun dies nur, um möglichst schnell mit unserem oft sehr umfangreichen und auch schweren Equipment helfen zu können. Nachdem die kritische Situation entschärft ist und sich ein wenig Zeit findet, werden wir auf nette Anfrage von Ihnen hin sicherlich eine Lösung finden.


Achtung! Liefern Sie sich keinesfalls ein Wettrennen mit einem Einsatzfahrzeug. Wir machen das erstens nicht zum Spaß, sondern meist aus bitterem Ernst, und zweitens ist für Sie sowieso an der nächsten roten Ampel Schluss.
Achtung! Fahren Sie niemals im "Schlepptau" oder "Windschatten" eines Einsatzfahrzeuges hinterher, um so in den Genuss einer freien Bahn zu kommen. Dies kann schwerwiegende Folgen haben: zum einen natürlich auf der verkehrsrechtlichen Seite eine Bestrafung bis zum Führerscheinentzug, auf der anderen Seite ein möglicher Unfall, denn nach dem Passieren eines Einsatzfahrzeuges scheren die Autos meist recht schnell wieder auf die Fahrspur ein bzw. fahren weiter über die Kreuzung, ein Unfall ist da sehr wahrscheinlich.

Überblick: Rettungsgasse auf mehrspurigen Straßen und Autobahnen:



Warum auch in der Nacht mit Sondersignal?


Sondersignal muss immer sein: Auch in der Nacht!

"Nachts will ich meine Ruhe - da können die ihr Martinhorn ruhig abschalten!" Fühlen Sie sich auch gestört, wenn Sie nachts durch Sondersignal geweckt werden? Wir können es verstehen. Doch leider dürfen die Fahrer unserer Fahrzeuge darauf keine Rücksicht nehmen, wenn es darum geht, schnell auszurücken, um Menschenleben zu retten oder große Sachwerte zu erhalten. Das Einschalten von Blaulicht und Horn ist keine freiwillige Angelegenheit: Es ist gesetzlich vorgeschrieben: Wenn Wegerechte in Anspruch genommen werden (§ 38, Straßenverkehrsordnung), müssen Blaulichter und Tonsignal eingeschaltet sein.
Doch es ist kein willkürliches Gesetz, um Bürger zu ärgern. Ganz im Gegenteil: Es soll vor allem Sie als Verkehrsteilnehmer schützen. Die frühzeitige Ankündigung des Fahrzeugs soll jedem die Möglichkeit geben, rechtzeitig zu reagieren - und so gefährliche Fahrmanöver oder gar Unfälle zu vermeiden. Das gilt im Berufsverkehr ebenso wie Nachts, wenn scheinbar keiner unterwegs ist. Denn rechnen Sie in solchen Augenblicken mit einem tonnenschweren Einsatzfahrzeug, das mit erhöhter Geschwindigkeit zu einem Unfall oder Brand unterwegs ist?

Und vielleicht haben Sie auch etwas Verständnis, wenn Sie darüber nachdenken:

Sie können sich bequem im Bett wieder umdrehen und weiterschlafen. Die Feuerwehrleute, die bis vor wenigen Minuten auch noch in ihren Betten lagen, haben dazu vielleicht in den nächsten Stunden keine Gelegenheit - und müssen am nächsten Morgen genauso zur Arbeit wie Sie. Und: Wenn Sie einmal die Hilfe der Feuerwehr brauchen, sind Sie sicherlich für einen schnellen Einsatz dankbar. Und dann wäre es Ihnen auch ziemlich egal, ob jemand anderes vielleicht durch die anrückende Feuerwehr geweckt wird...